Auswirkungen des Widerrufs eines Geständnisses auf den Zivilprozess
Der BGH entschied Ende September in einem Fall über den deliktischen Schadensersatzanspruch, in dem der Beklagte sein Geständnis aus dem Strafprozess widerrufen hatte. Inwiefern wirkt sich diese Tatsache auf die Darlegungslast der Beteiligten aus?