Microsoft rückt in den Fokus des Bundeskartellamts

Das Bundeskartellamt macht wieder von seiner Befugnis der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne gemäß § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Gebrauch: Dieses Mal steht Microsoft im Fokus der Bonner Behörde. Sie prüft, ob das Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat.

Das unlautere Geschäft mit den Kundenbewertungen

72 Beschwerden hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen und im laufenden Jahr entgegengenommen. Laut eigenen Angaben handelt es sich dabei um Fälle, in denen Unternehmen verschiedene Anreize für das Verfassen von Kundenbewertungen bewerben und gewähren. Dazu zählen typischerweise Gutscheine und Rabatte. Die Wettbewerbszentrale hält das für irreführend und wettbewerbsverzerrend und geht gegen das Gebaren vor.

Wettbewerbsbehörden haben umfassende Prüfpflicht

Eine nationale Wettbewerbsbehörde muss im Rahmen einer Prüfung des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung prüfen, ob Ausschließlichkeitsklauseln tatsächlich geeignet sind, mindestens ebenso leistungsfähige Wettbewerber vom Markt zu verdrängen. Dabei darf sie vom Unternehmen in beherrschender Stellung vorgelegte potenzielle Gegenbeweise nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.