Verwendung des „klimaneutral“-Logos bedarf weiterer Aufklärung

Wenn ein Unternehmen sich selbst oder von ihm hergestellte oder in den Verkehr gebrachte Produkt mit dem Logo „klimaneutral“ bewirbt, besteht eine Aufklärungspflicht dahingehend, aus welchen Umständen sich die Klimaneutralität ergibt. Die entsprechende Bewerbung spielt bei der Kaufentscheidung eine wesentliche Rolle. Das hat auch Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Die „Tina Turner Story“ darf weiter beworben werden

Musicals und Shows erfreuen sich größter Beliebtheit – und damit lässt sich gutes Geld verdienen. Das gilt umso mehr, wenn im Zentrum der Veranstaltung eine sehr berühmte Persönlichkeit steht. In diesem Zusammenhang stellt sich immer die Frage, wie weit die Bewerbung des Events gehen darf.
Darf ein Unternehmen mit ungenehmigten Zitaten werben?

Mit der ungefragten Verwendung von Namen und Zitaten ist es so eine Sache, davon weiß auch jeder Medienschaffende ein Liedchen zu singen. Mit eingeholter Einwilligung ist man immer auf der sicheren Seite. Aber – wenn etwas in aller Öffentlichkeit gesagt wird, sind die Nutzungsvoraussetzungen für das Zitieren nicht mehr ganz so hoch. Das bestätigt ein Urteil des OLG Köln.