Werbung mit „klimaneutral“: Katjes verliert vor dem BGH

Anders als die Vorinstanzen verurteilt der Bundesgerichtshof den Fruchtgummi- und Lakritz-Hersteller Katjes zur Unterlassung. Die Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ in der Werbung führt Konsumenten in die Irre, wenn dieser nicht konkretisiert wird und somit mehrdeutig bleibt.

Bundesnetzagentur darf nicht anprangern

Das Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur keine Pressemeldung veröffentlichen darf, in der sie unter namentlicher Nennung des betroffenen Unternehmens über den Erlass eines Bußgeldbescheids informiert. Der Text greift in die in Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Berufsfreiheit ein.

dm darf Eigenmarken nicht mit „klimaneutral“ und „umweltneutral“ bewerben

Das Landgericht Karlsruhe hat der Drogeriemarktkette dm untersagt, Flüssigseife, Sonnenmilch und Cremedusche mit dem Label „klimaneutral“ zu versehen. Die Kompensation über Investitionen in ein Waldschutzprojekt in Peru reichen nicht aus. Ebenso darf ein Spülmittel nicht als „umweltneutral“ ausgewiesen werden. Hier fehlt es laut Gericht an der ausgeglichenen Umweltbilanz. Insofern ist die Werbung irreführend und damit unlauter.

Werbung mit „klimaneutral“ nicht per se irreführend

Bei der Bewerbung von Produkten mit dem Attribut „klimaneutral“ ist Vorsicht geboten, schnell sieht sich ein Hersteller mit dem Vorwurf des Greenwashings konfrontiert. Umgekehrt stellt diese Form der Werbung aber auch nicht ohne weiteres eine Irreführung der Verbraucher da, sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil.

Verwendung des „klimaneutral“-Logos bedarf weiterer Aufklärung

Wenn ein Unternehmen sich selbst oder von ihm hergestellte oder in den Verkehr gebrachte Produkt mit dem Logo „klimaneutral“ bewirbt, besteht eine Aufklärungspflicht dahingehend, aus welchen Umständen sich die Klimaneutralität ergibt. Die entsprechende Bewerbung spielt bei der Kaufentscheidung eine wesentliche Rolle. Das hat auch Auswirkungen auf den Wettbewerb.

Die „Tina Turner Story“ darf weiter beworben werden

Musicals und Shows erfreuen sich größter Beliebtheit – und damit lässt sich gutes Geld verdienen. Das gilt umso mehr, wenn im Zentrum der Veranstaltung eine sehr berühmte Persönlichkeit steht. In diesem Zusammenhang stellt sich immer die Frage, wie weit die Bewerbung des Events gehen darf.

Darf ein Unternehmen mit ungenehmigten Zitaten werben?

Mit der ungefragten Verwendung von Namen und Zitaten ist es so eine Sache, davon weiß auch jeder Medienschaffende ein Liedchen zu singen. Mit eingeholter Einwilligung ist man immer auf der sicheren Seite. Aber – wenn etwas in aller Öffentlichkeit gesagt wird, sind die Nutzungsvoraussetzungen für das Zitieren nicht mehr ganz so hoch. Das bestätigt ein Urteil des OLG Köln.