Adidas: Irreführende Werbeaussagen zur Klimaneutralität

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Sportartikelhersteller zur Unterlassung der Aussagen und Erstattung vorgerichtlicher Abmahngebühren. Adidas habe nicht konkret genug ausgeführt, wie es die Klimaneutralität erreichen will. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.