Aktives Wahlrecht zum Betriebsrat in allen Betrieben

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei den Betriebsratswahlen all dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.