Wegen Stufenregelung im Gesetz: Kleinerer Betriebsrat möglich
Der Wahl eines Betriebsrats steht es nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Amt zur Verfügung stellen. Es kann ein „kleinerer“ Betriebsrat gebildet werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.