Bundesrat: Wachstumschancengesetz muss in den Vermittlungsausschuss

Die Bundesländer haben am 24. November ihre Zustimmung zum Wachstumschancengesetz verweigert. Dieses muss daher im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Das bedeutet, dass Bundesrat und Bundestag gemeinsam in eine Überarbeitung des Gesetzes gehen werden.
Referentenentwurf für Wachstumschancengesetz

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung, kurz Wachstumschancengesetz, will das Bundesfinanzministerium die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessern. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit „unternehmerischem Mut Innovationen wagen“ können.