Verbandsklage wegen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zulässig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Meta Platforms im Klagewege aufgefordert, die Zugänglichmachung kostenloser Spiele von Drittanbietern zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof hatte Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Klage und wandte sich an den Europäischen Gerichtshof. Der hat entschieden, dass Verbandsklagen wegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.

So leicht kann es sich Netflix mit Preiserhöhungen nicht machen

Der Streamingdienstleister mit weltweit 222 Millionen Abonnentinnen und Abonnenten – in Deutschland sind es rund 25 Millionen – hatte versucht, sich Preiserhöhungen via AGB vorzubehalten. Dagegen ging die Verbraucherzentrale des Bundesverbands (vzbv) vor – mit Erfolg. Das Landgericht Berlin hält die Vertragsklausel für unzulässig.