Deutscher Weg bei Vorratsdatenspeicherung ist am Ende
Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil festgestellt hat, sind die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Die Entscheidung setzt den Schlusspunkt unter einen lange Jahre währenden Streit.
„Quick Freeze“ statt anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Die allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten widerspricht dem Unionsrecht. Das Bundesjustizministerium will deshalb jetzt das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren etablieren.
Leiharbeit: Zulässige Überlassungshöchstdauer via Tarifvertrag
Die Überlassungshöchstdauer für Leiharbeitnehmer ist gesetzlich geregelt und grundsätzlich auf 18 Monate festgelegt. Allerdings können Arbeitgebende und Gewerkschaften in einem Tarifvertrag anderweitige Überlassungszeiten festlegen. Die dort getroffenen Regelungen gelten dann auch für Verleiher und Leiharbeitnehmer, die nicht tarifgebunden sind.
Ende des deutschen Weges bei Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof bestätigt mit einem aktuellen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung seine bisherige Rechtsprechung: Die allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten widerspricht dem Unionsrecht. Möglich ist sie dann, wenn eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vorliegt.