Die virtuelle Hauptversammlung kam, um zu bleiben

Zunächst skeptisch beäugt, dann immer besser umgesetzt und nun bei vielen Unternehmen willkommen: Die online durchgeführte Hauptversammlung mausert sich von der Notlösung in Pandemiezeiten zur legitimen Daueroption. Das Bundeskabinett hat am 27. April 2022 den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften beschlossen.

Möglichkeit zur virtuellen Hauptversammlung soll dauerhaft bleiben

Das Bundesministerium der Justiz hat am 10. Februar einen Referentenentwurf veröffentlicht, mit dem es die virtuelle Hauptversammlung als dauerhafte Regelung im Aktiengesetz etablieren möchte. Der Entwurf ist an die Länder und Verbände gegangen. Diese haben bis zum 11. März Gelegenheit zur Stellungnahme.

Virtuelle Hauptversammlungen sind weiter möglich

Der Bundestag hat am 7.9.2021 das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (“COVMG”) vom 27. März 2020 verlängert.