Offene Videoüberwachung: Kein Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Ergebnisse aus einer offenen Videoüberwachung auf einem Werksgelände nicht per se dem Verwertungsverbot unterliegen. Das soll selbst dann der Fall sein, wenn die Maßnahme nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzes stehen.