Honorarklausel bei Rechtsdienstleistungen muss transparent sein

Eine Zeithonorarklausel in einem Vertrag über Rechtsdienstleistungen muss so transparent ausgestaltet sein, dass der Klient oder die Klientin in der Lage ist, seine Entscheidung „mit Bedacht“ und „in voller Kenntnis der finanziellen Folgen des Vertragsabschlusses“ zu treffen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
So leicht kann es sich Netflix mit Preiserhöhungen nicht machen

Der Streamingdienstleister mit weltweit 222 Millionen Abonnentinnen und Abonnenten – in Deutschland sind es rund 25 Millionen – hatte versucht, sich Preiserhöhungen via AGB vorzubehalten. Dagegen ging die Verbraucherzentrale des Bundesverbands (vzbv) vor – mit Erfolg. Das Landgericht Berlin hält die Vertragsklausel für unzulässig.