Neue Mitbestimmungsregelungen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Am 31. Januar tritt das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen in Kraft. Damit setzt Deutschland pünktlich die EU-Umwandlungsrichtlinie zur Änderung der EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie um.
Unternehmensverschmelzung lässt Stellung als Syndikus unberührt

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde mit einer anderen verschmolzen. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gingen in den neuen Betrieb über. In diesem Sinne auch der Vertrag eines zugelassenen Syndikusrechtsanwalts. Das stellte die Rechtsanwaltskammer fest. Die Trägerin der Rentenversicherung wendete sich dagegen.