Bundesrat: Wachstumschancengesetz muss in den Vermittlungsausschuss
Die Bundesländer haben am 24. November ihre Zustimmung zum Wachstumschancengesetz verweigert. Dieses muss daher im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Das bedeutet, dass Bundesrat und Bundestag gemeinsam in eine Überarbeitung des Gesetzes gehen werden.