Anwälte können in Vergabeverfahren zur Vorlage von Referenzen verpflichtet werden

Das Bundeskartellamt hat einen Nachprüfungsantrag einer Anwaltskanzlei als unbegründet zurückgewiesen. Diese wollte an einem öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen, reichte aber im Zuge ihres Teilnahmeantrags nicht die geforderten Angaben zu Auftraggebern und vereinbarten Honoraren ein. Die Vergabekammer hält diese Forderung für angemessen und notwendig.