Vereine machen es Aktiengesellschaften gleich
Künftig können auch deutsche Vereine standardmäßig ihre Mitgliederversammlungen in hybrider Form oder vollständig virtuell abhalten. Eine Änderung der Vereinssatzung ist dafür nicht mehr notwendig. Möglich macht das eine Änderung der im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegten Regelungen zum Vereinsrecht. Die entsprechenden Änderungen sind am 21. März 2023 in Kraft getreten.