Verbraucher sollen schneller und einfacher klagen können
Das Bundesministerium der Justiz hat Mitte Februar den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie vorgelegt. Verbraucherverbände können danach die Erfüllung gleichartiger Ansprüche für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig direkt einklagen. Auch qualifizierten Einrichtungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten steht diese Möglichkeit offen, ebenso wie kleinen Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz zehn Millionen Euro nicht übersteigt.
Verstoß gegen EU-Recht? Websitebetreiber wegen Kundenbewertungen unter Verdacht
Kundenbewertungen sind für viele Konsumenten ein wichtiger Faktor bei der Kauf- oder Buchungsentscheidung. Aber können sich Interessenten tatsächlich darauf verlassen? Ergebnisse einer Überprüfung seitens der EU-Kommission und Verbraucherschutzbehörden könnten abschreckende Wirkung entfalten.