Verbraucher sollen schneller und einfacher klagen können
Das Bundesministerium der Justiz hat Mitte Februar den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie vorgelegt. Verbraucherverbände können danach die Erfüllung gleichartiger Ansprüche für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig direkt einklagen. Auch qualifizierten Einrichtungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten steht diese Möglichkeit offen, ebenso wie kleinen Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz zehn Millionen Euro nicht übersteigt.