Kollektiver Rechtsschutz auf dem Vormarsch

Die Abhilfeklage soll den Verbraucherschutz stärken und die Gerichte entlasten. Während einige Verfahren deutlich beschleunigt werden könnten, bestehen Zweifel, ob die Verbraucherzentralen komplexere Fälle verfolgen. Können Prozessfinanzierer das Instrument gewinnbringend für sich nutzen?

Verbraucher sollen schneller und einfacher klagen können

Das Bundesministerium der Justiz hat Mitte Februar den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie vorgelegt. Verbraucherverbände können danach die Erfüllung gleichartiger Ansprüche für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig direkt einklagen. Auch qualifizierten Einrichtungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten steht diese Möglichkeit offen, ebenso wie kleinen Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz zehn Millionen Euro nicht übersteigt.

Bundesregierung schafft Rahmen für Verbandsklage auf Leistung

Bis Dezember dieses Jahres muss die Bundesregierung eine Verbandsklage im deutschen Recht etablieren, die konkret auf Leistung ausgerichtet ist und Ansprüche nicht nur feststellt. So sieht das eine EU-Richtlinie vor. Jetzt hat das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) sieht Leistungsklagen vor

Verbandsklage wegen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zulässig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Meta Platforms im Klagewege aufgefordert, die Zugänglichmachung kostenloser Spiele von Drittanbietern zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof hatte Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Klage und wandte sich an den Europäischen Gerichtshof. Der hat entschieden, dass Verbandsklagen wegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.