Ehemalige VARTA-Aktionäre mit Verfassungsbeschwerde erfolglos

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Aktionäre der VARTA AG als unzulässig verworfen. Diese hatten sich gegen zwei gerichtliche Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsverfahren bei dem Batteriehersteller gewandt.