Bundesrat: Datenschutz braucht Wettbewerbsrecht nicht

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, mit dem er für Klarheit beim Verhältnis von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht sorgen möchte. Initiiert wurde das vom Bundesland Bayern. Ziel ist es, dass nach einem möglichen Datenschutzverstoß eines Konkurrenten nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgegangen werden kann.