Von der Schwierigkeit, einheitliche Maßstäbe zu finden

Der Bundesgerichtshof hat der berühmten Birkenstock-Sandale den Urheberrechtsschutz verweigert. Es handele sich nicht um urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst. Das kann man so sehen, warum es etwa beim Tripp Trapp Stuhl anders ist, erschließt sich dann aber nicht.
Kein Urheberschutz für Birkenstock-Sandalen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass verschiedenen Modellen der Birkenstock-Sandalen keine nach dem Urhebergesetz urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind. Der Senat folgte damit der Ansicht des Oberlandesgerichts Köln.