Kein Urheberschutz für Birkenstock-Sandalen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass verschiedenen Modellen der Birkenstock-Sandalen keine nach dem Urhebergesetz urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind. Der Senat folgte damit der Ansicht des Oberlandesgerichts Köln.