„Uploadfiltergesetz“: Big Player bekommen enge Grenzen gesetzt

Seit dem 1. August ist das Urheberrechts-Diensteanbietergesetz in Kraft. Viele ersetzen den sperrigen Namen mit dem Titel „Uploadfilter-Gesetz“. Betroffen sind davon in erster Linie Plattformen wie Youtube, Tik-Tok, Wikipedia oder Facebook, also solche, bei denen viele externe Inhalte eingestellt werden.