Kein „Fairnessausgleich“ für Erbin von VW-Konstrukteur
Abermals gescheitert ist die Erbin des österreichischen Porsche-Designers Erwin Komenda mit ihrer Klage gegen VW. Ihrer Ansicht nach hat sie einen Anspruch auf Fairnessausgleich im Sinne des § 32a UrhG, weil ihr Vater „Schöpfer des Ur-Käfers“ sei und sich dessen Werk auch im heutigen VW Beetle noch fortsetze. Das OLG Braunschweig bewertet den Fall anders als sie. unbeträchtlicher Weise erhöht: Statt gut sechs Monaten benötigten die Richterinnen und Richter nunmehr gut sieben Monate im Schnitt für ein Verfahren.