Versicherter Arbeitsweg und unversicherter Abweg

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin einen Unfall auf einem sogenannten „Abweg“ erleidet.
Wann beginnt im Homeoffice der Unfallversicherungsschutz?

Immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause aus. Diese Tendenz hat die Corona-Pandemie verstärkt. Damit gehen einige knifflige rechtliche Fragestellungen einher. Zur Frage, ob es einen „Betriebsweg“ daheim gibt, hat sich jetzt das Bundessozialgericht geäußert. Davon hängt die wichtige Frage ab, wo der Unfallversicherungsschutz beginnt.