Beschluss über Umstrukturierungsbeihilfe für Condor nichtig

Das Europäische Gericht (EuG) hat den Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem diese die Umstrukturierungsbeihilfe der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Fluggesellschaft Condor genehmigt hatte. Den Beschluss hatte Ryanair mit Klag vor dem EuG angefochten.