Umsatzsteuerbetrug: Arbeitnehmerin haftet für Steuerbetrag

Das hatte sich eine Arbeitnehmerin hübsch ausgedacht: Sie stellte unter dem Namen ihres Unternehmens Rechnungen über Warenverkäufe aus, die nicht erfolgt waren. Rechnungsempfänger machten die Umsatzsteuer geltend, obwohl an den Staat – hier Polen – nichts abgeführt worden war. Jetzt könnte die Arbeitnehmerin den ausgewiesenen Steuerbetrag schulden, so der Europäische Gerichtshof.