Kabinett verkürzt Prognosezeitraum für Überschuldungsprüfung
Das von der Bundesregierung beschlossene dritte Entlastungspaket enthält unter anderen Aspekten auch Veränderungen im Insolvenzrecht. Wesentlicher Bestandteil ist die Verkürzung des Prognosezeitraums für die Überschuldungsprüfung. Einher geht das mit Abmilderung der Insolvenzantragspflicht. Es handelt sich allerdings um zeitlich befristete Regelungen.