Keine Preisabsprachen zwischen Mineralölgesellschaften festgestellt

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen einer Untersuchung keine Anhaltspunkte für Preisabsprachen zwischen Mineralölgesellschaften ermitteln können. Das zeigt der Ende November von der Behörde vorgelegte Zwischenbericht. Hohe Preise und Unternehmensgewinne sind für sich genommen kein ausreichendes Indiz für kartellrechtswidriges Verhalten, heißt es aus Bonn.