Unternehmensverschmelzung lässt Stellung als Syndikus unberührt

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde mit einer anderen verschmolzen. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gingen in den neuen Betrieb über. In diesem Sinne auch der Vertrag eines zugelassenen Syndikusrechtsanwalts. Das stellte die Rechtsanwaltskammer fest. Die Trägerin der Rentenversicherung wendete sich dagegen.