Das Recht auf „Vergessenwerden“
Das Internet vergisst nichts, heißt es. Was einmal seinen Weg hinein gefunden hat, kommt so schnell nicht wieder heraus. Das heißt aber nicht, dass wir schutzlos sind: Wenn Angaben offensichtlich und nachweisbar unrichtig sind, sind Google & Co. zur Löschung verpflichtet. Das hat der Europäische Gerichtshof auf Ersuchen des Bundesgerichtshofes festgelegt.