Sommermärchen 2006“: Ehemalige DFB-Funktionäre müssen doch vor Gericht

Das Landgericht in Frankfurt am Main muss das Steuerstrafverfahren gegen die ehemaligen DFB-Sportfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt neu aufrollen. Das Oberlandesgericht hat den Einstellungsbeschluss aufgehoben. Dieser war auf Basis des eingestellten Strafverfahrens in der Schweiz und aufgrund des Doppelbestrafungsverbots erfolgt. Das OLG sieht kein Verfahrenshindernis, der jetzige Beschluss ist nicht anfechtbar.