Frage nach Regress des Leitungsorgans nach Kartellrechtsverstoß bleibt offen

Mit Spannung war die Entscheidung des Bundesgerichtshofes erwartet worden, jetzt ist erst mal weitere Geduld gefragt: Die Frage, ob ein Unternehmen, gegen das nach Kartellrechtsverstoß ein Bußgeld ergangen ist, seinen Geschäftsführer in Regresse nehmen kann, liegt nun beim Europäischen Gerichtshof.