Zubringerflüge: Lufthansa darf Condor nicht kündigen

Die Lufthansa hat aktuell mit vielen Problemen zu kämpfen. Jetzt hat das Bundeskartellamt entschieden, dass die Fluggesellschaft langjährige Kooperationsvereinbarungen mit Condor bis auf weiteres nicht beenden darf. Keine andere Airline verfüge über ein vergleichbar dichtes Zubringernetz wie die Lufthansa, stellt die Behörde in ihrer Entscheidung fest.

Zubringerflüge – Bundeskartellamt äußert Bedenken gegenüber Lufthansa

Dass Fluggesellschaften so genannte Special Prorate Agreements (SPA) abschließen, ist in der Branche üblich. Beide Seiten profitieren: Die eine kann etwa auf Zubringerdienste der anderen zurückgreifen und letztere finanziert damit ihr Kurzstreckennetz. So geschehen zwischen Lufthansa und Condor. Dann aber hat die Lufthansa den Vertrag gekündigt. Die Beschwerde von Condor rief das Bundeskartellamt auf die Bühne.