Sozialversicherungspflicht in einer Rechtsanwalts-GmbH

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft tätig sind, können als abhängig beschäftigt eingestuft sein. Sie sind dann auch sozialversicherungspflichtig. Bei der Beurteilung entscheiden die Umstände des Einzelfalls. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor.

Der sozialversicherungsunwillige Geschäftsführer

Nur wer umfassend die Geschicke einer GmbH mitbestimmen kann, übt als Geschäftsführer eine selbstständige Tätigkeit aus und entkommt der Versicherungspflicht in gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung. Maßgeblich sind dabei die Gesellschafterstellung und die sich daraus ergebende Befugnis, auf Beschlüsse der Gesellschaft Einfluss zu nehmen. So urteilt das Bundessozialgericht.