Dieselgate: EuGH bestätigt Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem

Die Volkswagen Group Italia und die VW-Aktiengesellschaft beriefen sich in einem Verfahren vor dem Italienischen Staatsrat auf Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Dieser verbietet die Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen, die strafrechtlicher Natur sind, gegenüber derselben Person wegen derselben Tat.