BGH entscheidet gegen Mogelpackung bei L‘Oréal

„Shrinkflation“ – Produzenten füllen weniger in eine Tube, Schachtel oder Tüte, bei gleichbleibendem Preis. Der Bundesgerichtshof entschied auf Basis einer Nichtzulassungsbeschwerde jetzt zugunsten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen den Kosmetikhersteller L’Oréal vorgegangen war.