Regierung beschließt „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“

Im Juni des vergangenen Jahres hatte das Bundeswirtschaftsministerium eine Verschärfung des deutschen Wettbewerbsrechts angekündigt, im September folgte der entsprechende Gesetzesentwurf. Jetzt hat das Bundeskabinett die elfte Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Damit setzt es die forsche Ankündigung von Wirtschaftsminister Robert Habeck, ein „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“ einzurichten, in die Tat um. Noch muss das Gesetz aber die Hürden Bundestag und Bundesrat überspringen.

Regierung macht mit Verschärfung des Wettbewerbsrechts ernst

Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Ankündigung aus dem Juni wahrgemacht und einen Entwurf zur Verschärfung des Wettbewerbsrechts vorgelegt. Mit der elften Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Bundesregierung laut eigenen Angaben den „Wettbewerb im Sinne der Verbraucher stärken“. Sorgen soll dafür ein forciertes Kartellrecht.

Habeck will das Wettbewerbsrecht verschärfen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant eine Verschärfung des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Dafür möchte er die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf dieses Jahr vorziehen. Die Hürden für eine kartellrechtliche Gewinnabschöpfung sollen niedriger werden und das Bundeskartellamt soll missbrauchsunabhängige Eingriffsbefugnisse erhalten.

Bundeskartellamt prüft „Scoring“-Methoden bei Online-Käufen

Das Bundeskartellamt will mehr Einheitlichkeit und Transparenz bei der Überprüfung der Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern erreichen, wenn diese online einkaufen. Basis soll eine Sektoruntersuchung sein, die das Amt bei 50 Online-Händlern und großen Wirtschaftsauskunfteien durchführt.

Der neue § 39a GWB: Bundeskartellamt prüft Übernahme kleiner Unternehmen

Mit dem neu in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingefügten § 39 a hat das Bundeskartellamt ein Instrument zur Hand, unter bestimmten Voraussetzungen jeden Zusammenschluss eines Unternehmens mit einem anderen Betrieb zu überprüfen. Ein aktuelles Beispiel für die Vorgehensweise kommt jetzt aus dem Entsorgungsbereich.