Bundesgerichtshof trifft Entscheidung im ersten Leitentscheidungsverfahren

Der Bundesgerichtshof hat in seinem ersten Leitentscheidungsverfahren eine Entscheidung getroffen: Auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann einen immateriellen Schaden begründen.

Scraping: Schadenersatz nicht allein wegen Datenleck

Nicht allen Nutzern und Nutzerinnen von Facebook steht ein Schadensersatzanspruch zu, wenn diese von einem Datenleck betroffen sind. Der mit dem Thema beschäftigte 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat die ersten drei von insgesamt über 100 am OLG anhängigen Berufungen als unbegründet zurückgewiesen.

Schadenersatz bei Facebook-„Scraping“: Immaterieller Schaden muss konkret sein

Das Oberlandesgericht Hamm hat einer vom so genannten „Facebook-Scraping“ Betroffenen keinen Schadensersatz wegen eines immateriellen Schadens zugesprochen. Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung lägen zwar vor, es fehle aber an der Geltendmachung eines konkreten immateriellen Schadens. Ein nicht näher bestimmtes Gefühl der Angst oder Erschrockenheit reicht demnach nicht aus, um einen Schadensersatz zu begründen.