Bundesregierung möchte Gesetze digitaltauglich gestalten

Bereits seit Beginn dieses Jahres läuft probeweise ein Digitalcheck für Gesetzesvorhaben. Ende August soll dieser im Rahmen einer Klausur in Merseburg für die Bundesregierung verbindlich werden. Auch bestehende Gesetze will das Kabinett künftig auf die Entsprechung von Digitalisierungsanforderungen prüfen. Die Verantwortung für das Projekt trägt das Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Eingescannte Unterschrift reicht für Befristung des Arbeitsvertrages nicht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen einen Arbeitsvertrag mit Originalhandschrift unterzeichnen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber die wirksame Befristung erreichen will. Ein Vertrag mit bloß eingescannter Unterschrift genügt der Schriftformerfordernis nicht. Im Ergebnis kommt dann ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande, für den die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.