Alles Gute!
Streit ums Arbeitszeugnis: Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin insgesamt eine „gute“ Bewertung bekommt – wie verhält es sich dann mit den Formeln zum Bedauern und den guten Wünschen? Besteht ein Anspruch darauf, dass sie aufgenommen werden? Den Fall hatte ein Arbeitsgericht in München – und dann sogar noch das Landesarbeitsgericht zu entscheiden.