BGH: Investor-Staat-Schiedsverfahren vor dem ICSID sind unzulässig

Entschieden wie erwartet: Per Beschluss stellte der Bundesgerichtshof Ende Juli fest, dass die von ausländischen Investoren vor einem Schiedsgericht in Washington angestrebten Schadensersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Niederlande unzulässig sind. Die Schiedsklausel des Energiecharta-Vertrags verstößt laut Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Intra-EU-Schiedsverfahren gegen Unionsrecht.