Schiedsgerichtsbarkeit stärken

Bundesregierung und Gesetzgeber haben es nicht leicht und werden für ihre Vorhaben und Gesetze oft kritisiert. Häufig auch zurecht, Regelungen sind oft praxisfern und nicht zu Ende gedacht. Die nun geplante Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts hingegen fügt sich gut in das Gesamtsystem der Rechtsprechung ein.

Änderungen in Schiedsverfahren auf den Weg gebracht

Das Bundesjustizministerium hat am 1. Februar einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt. Wie Justizminister Dr. Marco Buschmann zu diesem Anlass betonte, möchte die Bundesregierung damit die „Bedingungen für die Streitbeilegung made in Germany verbessern.“

Modernisierung des Schiedsverfahrens geplant

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat ein Eckpunktepapier vorgelegt, dass Maßnahmen zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vorsieht. Diese sollen die Digitalisierung des Rechts weiter vorantreiben, die Rechtsfortbildung fördern und transparenter machen sowie Erleichterungen bei den formalen Anforderungen mit sich bringen.

Richterschaft und Anwaltschaft begrüßen Commercial Courts

Der Bundesrat hatte schon zweimal einen Anlauf unternommen, jetzt existieren auch ein Antrag der Unionsfraktion und ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums: Der Weg zu Commercial Courts in Deutschland scheint geebnet. Bei der diese Woche erfolgten Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages haben sich Sachverständige aus Richter und Anwaltschaft sowie aus der Wissenschaft positiv zu den Plänen geäußert. Sie sehen allerdings auch Nachbesserungsbedarf.