Schiedsverfahren binden staatliche Gerichte nicht

Für Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes haben staatliche Gerichte neben den Schiedsgerichten eine konkurrierende Zuständigkeit, sagt das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken in einem Fall, in dem zwei Parteien ihren Streit parallel bei beiden Gerichtsbarkeiten durchführten.