Keine Schadensersatzansprüche von Aktionären gegen Wirecard in der Insolvenztabelle

Das Landgericht München hat entschieden, dass kapitalmarktrechtliche Schadensersatzforderungen der Aktionäre von Wirecard nicht als Insolvenzforderung im Rang des § 38 der Insolvenzordnung (InsO) zur Insolvenztabelle angemeldet werden können.
Auswirkungen des Widerrufs eines Geständnisses auf den Zivilprozess

Der BGH entschied Ende September in einem Fall über den deliktischen Schadensersatzanspruch, in dem der Beklagte sein Geständnis aus dem Strafprozess widerrufen hatte. Inwiefern wirkt sich diese Tatsache auf die Darlegungslast der Beteiligten aus?