Bundesregierung schafft Rahmen für Verbandsklage auf Leistung

Bis Dezember dieses Jahres muss die Bundesregierung eine Verbandsklage im deutschen Recht etablieren, die konkret auf Leistung ausgerichtet ist und Ansprüche nicht nur feststellt. So sieht das eine EU-Richtlinie vor. Jetzt hat das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) sieht Leistungsklagen vor