Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Ist der Arbeitgebende insolvent, existiert kein Wiedereinstellungsanspruch seitens eines zuvor gekündigten Arbeitnehmenden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil nochmals klargestellt. Die Revision hatte aus prozessualen Gründen aber dennoch Erfolg, weil mit dem Wiedereinstellungsanspruch zugleich die Wirksamkeit einer Kündigung angegriffen wurde.