Wann müssen Kosten für Rechtsanwalt an drittem Ort ersetzt werden?

Ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin aus einem anderen Ort als dem Geschäfts- oder dem Gerichtsort notwendig im Sinne der Zivilprozessordnung, dann sind auch die daraus entstehenden Reisekosten ohne Abzug zu erstatten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.