Sozialversicherungspflicht in einer Rechtsanwalts-GmbH

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft tätig sind, können als abhängig beschäftigt eingestuft sein. Sie sind dann auch sozialversicherungspflichtig. Bei der Beurteilung entscheiden die Umstände des Einzelfalls. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor.