Gefahr gebannt

Geht von einem Produkt eine Gefahr aus, muss der Hersteller es zurückrufen. Die internen Prozesse, die bei einem Produktrückruf zum Tragen kommen, sind vielfältig. Meist ist die Rechtsabteilung federführend. Gerade bei der Kommunikation mit Behörden ist aber auch externe Unterstützung sinnvoll.